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   BVerwG, 22.05.1959 - IV C 353.58   

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https://dejure.org/1959,1097
BVerwG, 22.05.1959 - IV C 353.58 (https://dejure.org/1959,1097)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1959 - IV C 353.58 (https://dejure.org/1959,1097)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1959 - IV C 353.58 (https://dejure.org/1959,1097)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.01.1954 - IV A 128.53
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1959 - IV C 353.58
    Es ist dies nicht anders, als es im Soforthilferecht geregelt war, auf welches sich das Urteil BVerwG IV A 128.53 des erkennenden Senats vom 22. Januar 1954 bezieht.
  • BVerwG, 27.06.1958 - IV C 238.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1959 - IV C 353.58
    Daß freies Wohnen auf Grund eines Wohnrechts, das für Aufgeben des (Mit)eigentums eingeräumt worden ist, lastenausgleichsrechtlich als Einkunft zu behandeln ist, hat der Senat bereits kurz in seinem Urteil BVerwG IV C 238.57 vom 27. Juni 1958 ausgesprochen.
  • BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82

    Lastenausgleich - Unterhaltshilfe - Dingliches Wohnrecht - Nutzungswert der

    Soweit mit dieser Entscheidung eine von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1959 - BVerwG 4 C 353.58 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 40 = RLA 59, 302) sowie von den Beschlüssen vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 5 B 71.72 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 79) und vom 5. Juli 1973 - BVerwG 5 B 13.73 - abweichende Rechtsauffassung vertreten wird, bedarf es keiner Anrufung des Großen Senats, weil der erkennende Senat nunmehr für Entscheidungen auf dem Gebiet des Lastenausgleichsrechts einschließlich der Kriegsschadenrente allein zuständig ist.
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 38.63

    Anspruch auf Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Anrechnung

    Der VIA hält Einordnung des Wohnrechts als "sonstige Einkünfte" für geboten und stützt sich dabei auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG III C 269.57vom 18. September 1958, BVerwG IV C 353.58 vom 22. Mai 1959 und BVerwG IV C 307.59 vom 29. September 1961.
  • BVerwG, 22.07.1959 - IV B 21.58

    Entgelt für die Überlassung eines Vermögensgegenstandes eingeräumtes Recht auf

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach - auch für das Gebiet des Lastenausgleichs - entschieden, daß ein als Entgelt für die Überlassung eines Vermögensgegenstandes eingeräumtes Recht auf mietfreie Wohnung Einkommen im Sinne des § 267 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - darstellt (vgl. BVerwG III C 269.57 in ZLA 1959 S. 74 (Leitsatz), 90 = RLA 1959 S. 109, BVerwG IV C 238.57 in ZLA 1958 S. 331, 360 = IFLA 1959 S. 77 und BVerwG IV C 353.58).
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